
Der Verleihbetrieb ist durch eine SATZUNG geregelt, die sowohl die "Satzung zur Benutzung" als auch eine "Gebührensatzung enthält. - Zwischen dem Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab und der Stadt Weiden i.d.OPf. besteht eine diesbezüglicheZWECKVEREINBARUNG.
1.Danach dürfen AV - Medien und AV - Geräte nur für Zwecke der Schul-, Jugend- und Erwachsenenbildung verwendet werden. Jede gewerbliche Nutzung ist untersagt.
2. Die Ausleihzeit beträgt . Eine Verlängerung ist nur nach persönlicher Rücksprache möglich. Im Interesse aller Entleiher sollte jedoch dies eine Ausnahme bleiben.
3. Erstentleiher erklären sich damit einverstanden, daß ihre persönlichen Daten, soweit diese für den Verleih notwendig sind, in der Kundendatei gespeichert werden. Eine formlose Bescheinigung der Schulleitung oder des Direktorats kann angefordert werden.
4. Jeder Entleiher versichert, daß er oder eine von ihm beauftragte Person mit der Bedienung der Vorführgeräte vollständig vertraut ist. Die Überlassung von Vorführgeräten kann vorn Nachweis eines "Vorführscheines" abhängig gemacht werden.
5. AV - Medien und AV - Geräte werden nach Rückgabe auf Vollständigkeit und eventuelle Schäden überprüft. Jeder Entleiher erhält also stets technisch einwandfreies und vollständiges Material. Schadenfeststellung, Instandsetzung und Wiederbeschaffung sind durch die SATZUNG geregelt.
6. Beschädigungen des Bild- und Tonmaterials sind der Bildstelle sofort in geeigneter Weise (durch Ausfüllen der Begleitkarte oder durch mündliche Mitteilung) anzuzeigen.
7. Schriftliches Begleitmaterial ist Eigentum der Bildstelle; Kopierrecht besteht. Bei Rückgabe der Software ist auch das Begleitmaterial vollständig zurückzugeben.
8. Alle Medienverpackungen sind mit einem BARCODE (=Strichcode) versehen.
Bitte, beschädigen Sie keine BARCODES!!!
D a n k e!
9. Im Normalfall werden die 16 mm - Filme nicht zurückgespult! Dies erspart dem Personal der Bildstelle Arbeit, da jeder Film durch die Prüf- und Reinigungsmaschine läuft und der Film im zurückgespulten Zustand nur einmal durchlaufen muß. Manche Dosen (rot und grau) haben aber einen anderen Durchmesser, so daß die Spule nur gewaltsam in die Dose paßt und entsprechend schwierig wieder entfernt werden muß.
Deshalb: Aufkleber beachten!
Film nicht zurückspulen
oder: Film zurückspulenFilmdosen sind mit Titelangaben versehen, die Filmspulen im Inneren nicht, so daß bei mehrteiligen Filmen oft eine Verwechslung stattfindet.
Videokassetten sollten eigentlich immer zurückgespult sein
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