Die Gruppenobleute und Lehrwarte
werden gebeten, die eingeteilten Schiedsrichter zu unterrichten, dass vor
"jedem Spiel der Kontakt zwischen SR und Leiter des Ordnungsdienstes"
hergestellt werden muss, um in einem Gespräch, dass in sachlicher und ruhiger
Form geführt werden soll, auf evtl. Dinge hinzuweisen, die für Ruhe und Ordnung
im Zusammenhang mit dem Spiel wichtig sind. Vorbeugen ist besser als im
nachhinein Probleme zu lösen.
Die nachstehenden Punkte
sollen als Hinweis dienen.
Einhaltung der
Platzdisziplin
Um einen geordneten Spielbetrieb zu
erreichen, haben alle Beteiligten das Ansehen des Fußballsports im Rahmen ihrer
Möglichkeiten zu wahren (§ 28 Spielordnung). Eine besondere Pflicht trifft hier
den Platzverein. Er hat unbeschadet der Eigentumsverhältnisse bei der
Durchführung der Spiele für Ruhe und Ordnung vor, während und nach dem Spiel zu
sorgen.
Er ist verpflichtet, den umfassenden
Schutz des Schiedsrichters, seiner Assistenten und der Spieler beider
Mannschaften sicherzustellen.
Die Vereinsverantwortlichen
haben dazu bei jedem Spiel von Mannschaften aller Ligen und Klassen mit
Aufstiegsberechtigung einen
verantwortlichen Leiter des
Ordnungsdienstes zu benennen, der mit Name und Anschrift auf dem
Spielberichtsbogen einzutragen ist.
Praxisnah sollte sich der Leiter des
Ordnungsdienstes persönlich vor dem Spiel beim Schiedsrichter vorstellen, um
ggf. bereits hier notwendige Maßnahmen zur Sensibilisierung bei Vereinen und
Trainern zu bewirken. Dies kann auch bei Privatspielen sein, wenn eine
entsprechende Zuschauerzahl oder gewisse Unzulänglichkeiten es notwendig machen
Zur Durchführung seiner Aufgaben ist dem Leiter ein ausreichender Ordnungsdienst
zu unterstellen.
Die Angehörigen des Ordnungsdienstes
sind gut sichtbar als solche zu kennzeichnen. Präventiv wirkend sollten sie
mindestens bei brisanten Spielen (Derby, Spitzenspiel, Entscheidungsspiel usw.)
schon zeitlich vorher anwesend sein.
Zu den Aufgaben des
Ordnungsdienstes gehört insbesondere der Vollzug der vom
Schiedsrichter angeordneten Platzverweise.
Es ist Sorge zu tragen, dass der
fehlbare Spieler den Platz zügig verlässt und sich dauerhaft hinter die
Absperrung begibt. Stört dieser Spieler durch Handlungen von außen den
Spielverlauf, hat der Ordnungsdienst die Störungen zu unterbinden und den
fehlbaren Spieler zu entfernen. Oftmals unterschätzt, aber in höheren Klassen
durchaus vorkommend, hat der Verein sicher zu stellen, dass Betrunkene
oder mit gefährlichen Gegenständen ausgerüstete Besucher die
Sportanlage nicht betreten können.
Der Ordnungsdienst hat
auch Personen am Betreten des Platzes zu hindern, denen aufgrund
eines Beschlusses eines Verbandsorgans oder durch Anordnung des Vereins der
Zutritt verboten ist.
Die Vereinsverantwortlichen müssen in
besonderer Weise dafür sensibilisiert werden, dass bei drohenden Ausschreitungen
der Ordnungsdienst frühzeitig aktiviert wird, um so bereits den Anfängen zu
wehren. Ist man sich in den Vereinen bewusst, wie beleidigende Äußerungen von
meist denselben Zuschauern gegenüber dem Schiedsrichter und seiner Assistenten
das eigene Ansehen schädigen? Ein vom Verein verhängtes Platzverbot gegen den
„Aufmüpfigen“ kann Wunder wirken. Reichen die gekennzeichneten Kräfte nicht aus,
erstreckt sich die Einhaltung der Platzdisziplin auf alle volljährigen
Vereinsangehörigen und auf die Spieler beider Mannschaften. Rechtlich hat der
Platzverein die Beweislast dafür zu tragen, dass er alle ihm möglichen und
zumutbaren Maßnahmen zum Schutz des Personenkreises getroffen hat.
Es ist deswegen nicht mehr
ausreichend, nur formell einen Leiter des Ordnungsdienstes im Spielbericht zu
vermerken, sondern der Beauftragte muss vor Ort und frei von zusätzlichen
Aufgaben sein, damit er entsprechend rechtzeitig die notwendigen Vorkehrungen
treffen kann.
Der Schiedsrichter ist mit seinen
Aufgaben auf dem Platz und während des Spielverlaufs genügend in der Pflicht.
Hören
Nach 5 Minuten Unterbrechung wird das
Spiel wieder fortgesetzt. Sollten die Vorfälle auch danach nicht aufhören, ist
ein Spielabbruch nicht auszuschließen. In jedem Fall ist eine äußerst
detaillierte Berichterstattung abzugeben, wann und was sich ereignet hat und von
welcher Zuschauergruppe diese Beleidigungen kamen. Personenfeststellungen
sind über den Spielführer des
Platzvereins und den Ordnungsdienst schon beim ersten Vorfall zu treffen und zu
melden.
Rassistische oder fremdenfeindliche
Äußerungen auf dem Spielfeld oder von den Auswechselspielern, die vom SR
wahrgenommen wurden, sind mit entsprechendem Platz- oder Bankverweis zu ahnden.
Eine Meldung ist hierbei zwingend vorgeschrieben. Inhaltlich genauso verbindlich
geregelt, ist die Einhaltung der Platzdisziplin im Juniorenbereich
in § 16 Abs. 2 Jugendordnung.
Jede Juniorenmannschaft muss von
einer hierfür geeigneten Person betreut und beaufsichtigt werden. Der Betreuer
des Platzvereins hat auch die Aufgaben eines Leiters des Ordnungsdienstes gemäß
§ 28 SpO zu übernehmen, wenn auf dem Spielberichtsbogen keine andere Person
eingetragen ist. Mit Ausnahme der Spielklassen Junioren-Bundesliga,
Junioren-Regionalligen und der Junioren- Bayernligen darf der Betreuer
allerdings gleichzeitig als Leiter des Ordnungsdienstes fungieren.