Mitteilung des Verbandsschiedsrichterausschusses i.S. Ordnungsdienst

Die Gruppenobleute und Lehrwarte werden gebeten, die eingeteilten Schiedsrichter zu unterrichten, dass vor "jedem Spiel der Kontakt zwischen SR und Leiter des Ordnungsdienstes" hergestellt werden muss, um in einem Gespräch, dass in sachlicher und ruhiger Form geführt werden soll, auf evtl. Dinge hinzuweisen, die für Ruhe und Ordnung im Zusammenhang mit dem Spiel wichtig sind. Vorbeugen ist besser als im nachhinein Probleme zu lösen.

 

Die nachstehenden Punkte sollen als Hinweis dienen.

 

Einhaltung der Platzdisziplin

Um einen geordneten Spielbetrieb zu erreichen, haben alle Beteiligten das Ansehen des Fußballsports im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu wahren (§ 28 Spielordnung). Eine besondere Pflicht trifft hier den Platzverein. Er hat unbeschadet der Eigentumsverhältnisse bei der Durchführung der Spiele für Ruhe und Ordnung vor, während und nach dem Spiel zu sorgen.

Er ist verpflichtet, den umfassenden Schutz des Schiedsrichters, seiner Assistenten und der Spieler beider Mannschaften sicherzustellen.

 

Die Vereinsverantwortlichen haben dazu bei jedem Spiel von Mannschaften aller Ligen und Klassen mit Aufstiegsberechtigung einen

verantwortlichen Leiter des Ordnungsdienstes zu benennen, der mit Name und Anschrift auf dem Spielberichtsbogen einzutragen ist.

 

Praxisnah sollte sich der Leiter des Ordnungsdienstes persönlich vor dem Spiel beim Schiedsrichter vorstellen, um ggf. bereits hier notwendige Maßnahmen zur Sensibilisierung bei Vereinen und Trainern zu bewirken. Dies kann auch bei Privatspielen sein, wenn eine entsprechende Zuschauerzahl oder gewisse Unzulänglichkeiten es notwendig machen Zur Durchführung seiner Aufgaben ist dem Leiter ein ausreichender Ordnungsdienst zu unterstellen.

Die Angehörigen des Ordnungsdienstes sind gut sichtbar als solche zu kennzeichnen. Präventiv wirkend sollten sie mindestens bei brisanten Spielen (Derby, Spitzenspiel, Entscheidungsspiel usw.) schon zeitlich vorher anwesend sein.

 

Zu den Aufgaben des Ordnungsdienstes gehört insbesondere der Vollzug der vom Schiedsrichter angeordneten Platzverweise.

Es ist Sorge zu tragen, dass der fehlbare Spieler den Platz zügig verlässt und sich dauerhaft hinter die Absperrung begibt. Stört dieser Spieler durch Handlungen von außen den Spielverlauf, hat der Ordnungsdienst die Störungen zu unterbinden und den fehlbaren Spieler zu entfernen. Oftmals unterschätzt, aber in höheren Klassen durchaus vorkommend, hat der Verein sicher zu stellen, dass Betrunkene oder mit gefährlichen Gegenständen ausgerüstete Besucher die Sportanlage nicht betreten können.

 

Der Ordnungsdienst hat auch Personen am Betreten des Platzes zu hindern, denen aufgrund eines Beschlusses eines Verbandsorgans oder durch Anordnung des Vereins der Zutritt verboten ist.

Die Vereinsverantwortlichen müssen in besonderer Weise dafür sensibilisiert werden, dass bei drohenden Ausschreitungen der Ordnungsdienst frühzeitig aktiviert wird, um so bereits den Anfängen zu wehren. Ist man sich in den Vereinen bewusst, wie beleidigende Äußerungen von meist denselben Zuschauern gegenüber dem Schiedsrichter und seiner Assistenten das eigene Ansehen schädigen? Ein vom Verein verhängtes Platzverbot gegen den „Aufmüpfigen“ kann Wunder wirken. Reichen die gekennzeichneten Kräfte nicht aus, erstreckt sich die Einhaltung der Platzdisziplin auf alle volljährigen Vereinsangehörigen und auf die Spieler beider Mannschaften. Rechtlich hat der Platzverein die Beweislast dafür zu tragen, dass er alle ihm möglichen und zumutbaren Maßnahmen zum Schutz des Personenkreises getroffen hat.

 

Es ist deswegen nicht mehr ausreichend, nur formell einen Leiter des Ordnungsdienstes im Spielbericht zu vermerken, sondern der Beauftragte muss vor Ort und frei von zusätzlichen Aufgaben sein, damit er entsprechend rechtzeitig die notwendigen Vorkehrungen treffen kann.

 

Der Schiedsrichter ist mit seinen Aufgaben auf dem Platz und während des Spielverlaufs genügend in der Pflicht. Hören rassistische oder gewaltbereite Handlungen nicht auf, soll der SR das Spiel unterbrechen und mit den Mannschaften das Spielfeld verlassen. Anschließend veranlasst er eine erneute Lautsprecherdurchsage bzw. schaltet den Ordnungsdienst ein.

Nach 5 Minuten Unterbrechung wird das Spiel wieder fortgesetzt. Sollten die Vorfälle auch danach nicht aufhören, ist ein Spielabbruch nicht auszuschließen. In jedem Fall ist eine äußerst detaillierte Berichterstattung abzugeben, wann und was sich ereignet hat und von welcher Zuschauergruppe diese Beleidigungen kamen. Personenfeststellungen

sind über den Spielführer des Platzvereins und den Ordnungsdienst schon beim ersten Vorfall zu treffen und zu melden.

 

Rassistische oder fremdenfeindliche Äußerungen auf dem Spielfeld oder von den Auswechselspielern, die vom SR wahrgenommen wurden, sind mit entsprechendem Platz- oder Bankverweis zu ahnden. Eine Meldung ist hierbei zwingend vorgeschrieben. Inhaltlich genauso verbindlich geregelt, ist die Einhaltung der Platzdisziplin im Juniorenbereich in § 16 Abs. 2 Jugendordnung.

 

Jede Juniorenmannschaft muss von einer hierfür geeigneten Person betreut und beaufsichtigt werden. Der Betreuer des Platzvereins hat auch die Aufgaben eines Leiters des Ordnungsdienstes gemäß § 28 SpO zu übernehmen, wenn auf dem Spielberichtsbogen keine andere Person eingetragen ist.  Mit Ausnahme der Spielklassen Junioren-Bundesliga, Junioren-Regionalligen und der Junioren- Bayernligen darf der Betreuer allerdings gleichzeitig als Leiter des Ordnungsdienstes fungieren.

 

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