Fußball - Hallenregeln Stand: 07.10.2009

§ 1

Nachstehende Richtlinien gelten für alle Hallenspiele und -turniere im Bereich des Bayerischen Fußball-Verbandes.


§ 2

Veranstalter

Veranstalter von Hallen-Fußballturnieren dürfen nur Organe und Vereine des BFV sein. Ein veranstaltender Verein muss mit einer Mannschaft beteiligt sein.


§ 3
Genehmigungsverfahren


Die Durchführung von Hallenturnieren haben die veranstaltenden Vereine mindestens 14 Tage vorher (Datum des Poststempels) ihrem zuständigen Spielleiter und Schiedsrichter-Obmann mit Turnier- und Zeitplan sowie den teilnehmenden Vereinen anzuzeigen.
Bei Beteiligung ausländischer Mannschaften ist die Spielgenehmigung über den BFV beim DFB einzuholen.
Wegen einer Hallenveranstaltung können angesetzte Verbandsspiele keinesfalls abgesetzt werden.


§ 4
Rechtliche Grundlagen


Fußballspiele in der Halle werden nach den Spielregeln der FIFA, den Bestimmungen der Satzung und Ordnungen des BFV und nach diesen Richtlinien durchgeführt.


§ 5
Spielberechtigung


Grundsätzlich gelten die Spielberechtigungsbestimmungen der Spiel- und Jugendordnung (SpO, JO) entsprechend. Bei Fehlen eines oder mehrerer Pässe sind die Spiele einzeln als verloren zu werten, wenn der Pass/die Pässe nicht unmittelbar nach Spielschluss des letzten Vorrundenspiels des Tages des betreffenden Vereins vorliegt/vorliegen.
Vor Beginn des ersten Spieles hat jede teilnehmende Mannschaft eine Spielerliste (BFV- Hallenspielbericht) der zum Einsatz kommenden Spieler bei der Turnierleitung abzugeben, die bis zum Turnierende ergänzt werden kann.
Bei Teilnahme von mehreren Mannschaften gleicher Altersklasse eines Vereins an einem Turnier kann ein Spieler nur in einer Mannschaft eingesetzt werden.
Die Passkontrolle ist jeweils vor dem ersten Einsatz eines Spielers durchzuführen. Alle Spiele gelten passrechtlich ausnahmslos als Privatspiele.


§ 6
Spielfeld und Spielfeldaufbau


Die Größe des Spielfeldes richtet sich nach den Hallenmaßen. Das Spielfeld ist vom Zuschauerraum abzugrenzen. Tor- und Seitenlinien sollen nach Möglichkeit mindestens ein Meter von den Hallenwänden entfernt gezogen werden.
Das Spielen mit Seitenbande oder Seiten- und Torbande (Rundumbande) ist zugelassen. Eine aufgestellte Bande muss mindestens ein Meter hoch und fest verankert sein. Mit der Torbande allein kann nicht gespielt werden.
Die Mittellinie muss das Spielfeld in zwei gleiche Spielhälften teilen.
Die Tore sollen die Ausmaße fünf Meter Breite und zwei Meter Höhe haben. Bereits vorhandene Hallentore 3 x 2 Meter können in Ausnahmefällen benutzt werden.
Als Straf-/Torraum kann ein eingezeichneter Halbkreis Verwendung finden, dessen Radius aber nicht mehr als sechs Meter betragen sollte. Wird ein rechteckiger Straf-/Torraum abgezeichnet, so muss dieser mindestens sechs Meterm tief und die seitlichen Begrenzungslinien mindestens drei Meter vom Torpfosten entfernt sein.
In der Entfernung von sieben Metern - von der Torlinie aus gerechnet - ist der Strafstoßpunkt einzuzeichnen.
Eckfahnen werden nicht aufgestellt.


§ 7
Spielball


Der Spielball soll leicht sein, er muss der jeweiligen Altersklasse entsprechen. Die Art des Balles muss in der Turnierausschreibung festgelegt sein.


§ 8
Mannschaften


Die Zahl der pro Spiel einzusetzenden Spieler richtet sich nach der Spielfeldgröße. Es sind zugelassen:

a) Spielfeldgröße 16 x 30 Meter - 3 Feldspieler, 1 Torwart, sowie weitere 4 Auswechselspieler, bei C-, D-, E-, F-, G-Junioren und Juniorinnen 4 Feldspieler, 1 Torwart sowie weitere 5 Auswechselspieler;
b) Spielfeldgröße 25 x 40 Meter - 4 Feldspieler, 1 Torwart sowie weitere 5 Auswechselspieler;
c) Spielfeldgröße 30 x 60 Meter - 5 Feldspieler, 1 Torwart sowie weitere 6 Auswechselspieler.

Werden vom Veranstalter für ein Turnier Einsatzbeschränkungen hinsichtlich der Gesamtspielerzahl erlassen, so darf diese lt. Absatz (1) zulässigen Spieler plus 2 nicht unterschreiten
Auf der Auswechselbank dürfen nur die Spieler sitzen, die zum jeweiligen Spiel gehören, sowie maximal drei weitere Personen.
Der Spielführer ist verantwortlich, dass die Zahl der Spieler seiner Mannschaft auf dem Spielfeld die zugelassene Zahl nicht übersteigt.
Hat eine Mannschaft mehr als die zulässige Anzahl Spieler im Spiel, so ist dieses zu unterbrechen. Für die Dauer von 2 Minuten muss diese Mannschaft mit einem Spieler weniger als zulässig spielen. Der Spielführer hat die Spieler zu bestimmen, die das Spielfeld verlassen müssen. Spielfortsetzung mit Freistoß für die gegnerische Mannschaft erfolgt dort, wo der Ball bei Spielunterbrechung war.
Das Auswechseln von Spielern (auch fliegender Wechsel erlaubt) erfolgt grundsätzlich im Bereich der Mittellinie. Ist dies nicht möglich, dann von der Torlinie aus. Ein Torwartwechsel kann nur während einer Spielruhe erfolgen. Das Verlassen und das Betreten des Spielfeldes muss jedoch immer von derselben Stelle aus erfolgen.
Ausgewechselte Spieler können wieder eingewechselt werden.


§ 9
Ausrüstung der Spieler


Die Spieler müssen Spielkleidung tragen. Es dürfen nur Sportschuhe (Laufschuhe) ohne Stollen getragen werden. Spielen ohne Schuhe ist nicht gestattet. Auch soll darauf geachtet werden, dass die Spieler Laufschuhe mit heller Sohle tragen, damit der Hallenboden geschont wird.
Bei gleicher Spielkleidung muss der erstgenannte Verein der Begegnung wechseln. Die jeweiligen Veranstalter der Turniere sind aufgefordert, zwei verschiedenfarbige Leibchensätze bereit zu halten.
Das Tragen von Schienbeinschonern ist Pflicht.


§ 10
Spielzeiten


Höchstspielzeiten

Spielzeit (maximal)  Verlängerung (maximal)  ohne Verlängerung (maximal an einem Tag)
Herren/Sen./Frauen
2 x 15 Min.
2 x 5 Min.
120 Min.
A-/B-Junioren
2 x 12 Min.
2 x 3 Min.
120 Min.
C-/D-Junioren
2 x 10 Min.
2 x 3 Min.
100 Min.
E-/F-/G-Junioren
2 x 7 Min.
2 x 3 Min.
80 Min.
Juniorinnen
2 x 10 Min.
2 x 3 Min.
100 Min.


Hallen-Turniere werden grundsätzlich mit Halbzeitwechsel (Pause) durchgeführt. In Ausnahmefällen (Gesamtspielzeit bis zu 15 Minuten) kann der Halbzeitwechsel entfallen. Dies ist jedoch in der Turnierausschreibung festzuhalten.


§ 11
Spielbestimmungen


Die Abseitsregel ist aufgehoben.
Der Torwart darf seine Spielhälfte nicht verlassen, es sei denn zur Ausführung eines Strafstoßes. Die Regelung bezüglich des Zuspiels zum Torwart (Regel XII) ist für die Altersklassen E-, F- und G-Junioren sowie die D-Juniorinnen aufgehoben.


Beim Anstoß und bei Spielfortsetzungen (Ausnahme Schiedsrichterball) müssen die Spieler der gegnerischen Mannschaft mindestens fünf Meter vom Ball entfernt sein.


Bei der Ausführung von Strafstößen müssen alle Feldspieler mit Ausnahme des Strafstoßschützen im Spielfeld außerhalb des Strafraumes und mindestens fünf Meter vom Ausführungspunkt entfernt sein.
Alle Freistöße und der Anstoß sind indirekt auszuführen.
Aus einem Eckstoß kann ein Tor direkt erzielt werden.


Bei einem Seitenausball ist das Spiel durch Einrollen fortzusetzen. Bei Abstoß, Abschlag oder Abwurf muss der Ball in der eigenen Hälfte von einem weiteren Spieler berührt werden. Ist dies nicht der Fall, gibt es auf der Mittellinie einen Freistoß für die gegnerische Mannschaft. Diese Bestimmung gilt für jegliches Spiel des Torwarts aus dem Strafraum heraus, wenn er zuvor den Ball kontrolliert hatte.


Berührt der Ball die Hallendecke oder einen nicht zum Spielfeld gehörenden Gegenstand, muss der Schiedsrichter einen Freistoß unterhalb des Berührungspunktes verhängen. Erfolgt diese Berührung innerhalb des Strafraumes, so ist der Freistoß auf der Strafraumgrenze auszuführen.
Die Schiedsrichter können persönliche Strafen (Verwarnung, Feldverweis auf Zeit von 2 Minuten, gelb-rote Karte, endgültiger Feldverweis) aussprechen. Nach gelb-roter Karte oder endgültigem Feldverweis (rote Karte) muss die betreffende Mannschaft zunächst 2 Minuten mit einem Spieler weniger spielen, kann sich dann aber wieder ergänzen. Erzielt während der Strafzeit die gegnerische Mannschaft ein Tor, so kann der fehlende Spieler sofort wieder ergänzt werden (dies gilt nicht, wenn beide Mannschaften in gleicher Unterzahl spielen). Fehlen zwei Spieler, so gilt diese Regelung zunächst für die erste Strafzeit, bei einem evtl. weiteren Gegentor auch für die zweite. Der mit gelb-roter Karte belegte Spieler darf am nächsten Spiel seiner Mannschaft wieder teilnehmen (Matchstrafe). Der vom Feldverweis mit roter Karte betroffene Spieler ist von der weiteren Turnierteilnahme auszuschließen. Dies ist über den zuständigen BFV-Spielleiter dem Sportgericht zu melden und zieht die automatische Sperre des Spielers nach sich.


Die Zahl der Spieler einer Mannschaft darf durch Zeitstrafen nicht auf weniger als drei verringert werden. Weitere Zeitstrafen sind so lange auszusetzen, bis sich die Mannschaft wieder mit einem Spieler ergänzen darf. Der zunächst auf die Abbüßung seiner Zeitstrafe wartende Spieler darf bis zum Antritt der Strafe am Spiel so lange nicht teilnehmen, wie er durch einen anderen Spieler ersetzt werden kann.


Alle abgebrochenen Spiele werden mit 2:0 Toren gewertet bzw. mit dem günstigeren Ergebnis zum Zeitpunkt des Abbruchs. Spiele, die nach § 5 Abs. 1 als verloren gelten, werden ebenfalls mit 2:0 Toren gewertet.


Enden Entscheidungsspiele oder Spiele in Turnieren nach dem K.o.-System unentschieden, so werden diese entsprechend den Bestimmungen des § 10 verlängert. Endet die Verlängerung unentschieden, wird der Sieger durch Siebenmeterschießen ermittelt. Die Entscheidung kann auch ohne Verlängerung sofort durch Siebenmeterschießen herbeigeführt werden. Die entsprechende Vorgehensweise zur Entscheidungsfindung muss vor Turnierbeginn festgelegt sein.


Sind nach den Gruppenspielen zwei Mannschaften punktgleich, entscheidet zunächst das Spielergebnis des direkten Vergleichs. Endete dieses Spiel unentschieden, so entscheidet die Tordifferenz. Ist diese gleich, so entscheiden die mehr erzielten Tore. Ist auch hier Gleichstand so wird ein Siebenmeterschießen durchgeführt.


Bei drei oder mehr punktgleichen Mannschaften ist aus diesen zuerst eine Sondertabelle aus den direkten Vergleichen zu erstellen. Sind danach immer noch Teams punktgleich, so entscheidet die Tordifferenz aus dieser Sondertabelle. Ist diese gleich, so entscheiden die mehr erzielten Tore aus der Sondertabelle. Ist danach immer noch kein Unterschied feststellbar, so ist ein Rückgriff auf die Tabelle der Gruppenspiele mit allen beteiligten Mannschaften notwendig. Es ist dann die Tordifferenz aus den Gruppenspielen heranzuziehen. Ist auch diese Tordifferenz gleich, so entscheiden die mehr erzielten Tore der Gruppenspiele. Erst wenn dann noch kein Unterschied feststellbar ist, wird ein Siebenmeterschießen durchgeführt.
Zum Siebenmeterschießen benennt jeder Verein 6 Spieler, von denen einer der Torwart sein muss. Hat eine Mannschaft nur fünf Spieler zur Verfügung, so tritt auch der Gegner mit fünf an. Mit weniger als fünf Spielern kann ein Siebenmeterschießen nicht durchgeführt werden. Die entsprechende Mannschaft hat die schlechtere Platzierung. Reduziert sich eine Mannschaft während des Siebenmeterschießens auf weniger als fünf Spieler, so wird die Entscheidung fortgeführt.

Inkrafttreten ab Veröffentlichung


§ 12
Spielleitung


Alle Hallenturniere mit Teilnahme von Herren- und Frauenmannschaften sowie A- und B-Junioren und B-Juniorinnen müssen, alle anderen Hallenturniere sollen von geprüften Schiedsrichtern geleitet werden.
Den jeweiligen Schiedsrichtern können Torrichter bzw. Linienrichter zur Verfügung stehen.


§ 13
Turniermodus


Den Turnierablauf legt der veranstaltende Verein oder das Verbandsorgan unter Berücksichtigung dieser Richtlinien fest.
Turniere müssen nach einem festen Zeitplan ablaufen. Die Reihenfolge der Spiele und evtl. auszutragender Entscheidungsspiele, Verlängerungen und Sieben-Meter-Schießen müssen vor Beginn des Turniers festliegen.


§ 14
Durchführung von Turnieren


Die Leitung und Durchführung eines Turniers obliegt dem veranstaltenden Verein oder Verbandsorgan. Die Turnierleitung soll aus mindestens drei Personen bestehen.


Über Vorkommnisse - ausgenommen alle Entscheidungen des Schiedsrichters während des Spiels - urteilt ein Schiedsgericht aus drei Personen, das auch ganz oder teilweise aus der Turnierleitung gebildet werden kann. Satzung und Ordnungen des BFV bleiben hiervon unberührt.


Von der Turnierleitung ist eine Ergebnisliste zu führen und nach Abschluss des Turniers mit den Spielerlisten (BFV-Hallenspielbericht) an den zuständigen Spielleiter des BFV einzusenden.


Bei jedem Turnier soll ein Sportarzt, zumindest aber ein ausgebildeter Sanitäter anwesend sein. Dabei kann der Veranstalter auch die örtlichen Gegebenheiten hinsichtlich der Erreichbarkeit von Ärzten und Rettungsdienst in Betracht ziehen.


§ 15
SR-Spesenregelung


Die Schiedsrichter berechnen die Fahrtkosten nach der SR-Spesenordnung und erhalten folgende Aufwandsentschädigung:

a) Junioren-/Juniorinnen-Hallenturnier: je angefangene Stunde Turniereinsatz Euro 3,00

b) Herren-, Senioren- und Frauen-Hallenturnier: je angefangene Stunde Turniereinsatz Euro 4,50



Stand: 07.10.2009

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