|
§ 1
Nachstehende Richtlinien gelten für alle Hallenspiele und -turniere im Bereich
des Bayerischen Fußball-Verbandes.
§ 2
Veranstalter
Veranstalter von Hallen-Fußballturnieren dürfen nur Organe und Vereine des BFV
sein. Ein veranstaltender Verein muss mit einer Mannschaft beteiligt sein.
§ 3
Genehmigungsverfahren
Die Durchführung von Hallenturnieren haben die veranstaltenden Vereine
mindestens 14 Tage vorher (Datum des Poststempels) ihrem zuständigen Spielleiter
und Schiedsrichter-Obmann mit Turnier- und Zeitplan sowie den teilnehmenden
Vereinen anzuzeigen.
Bei Beteiligung ausländischer Mannschaften ist die Spielgenehmigung über den BFV
beim DFB einzuholen.
Wegen einer Hallenveranstaltung können angesetzte Verbandsspiele keinesfalls
abgesetzt werden.
§ 4
Rechtliche Grundlagen
Fußballspiele in der Halle werden nach den Spielregeln der FIFA, den
Bestimmungen der Satzung und Ordnungen des BFV und nach diesen Richtlinien
durchgeführt.
§ 5
Spielberechtigung
Grundsätzlich gelten die Spielberechtigungsbestimmungen der Spiel- und
Jugendordnung (SpO, JO) entsprechend. Bei Fehlen eines oder mehrerer Pässe sind
die Spiele einzeln als verloren zu werten, wenn der Pass/die Pässe nicht
unmittelbar nach Spielschluss des letzten Vorrundenspiels des Tages des
betreffenden Vereins vorliegt/vorliegen.
Vor Beginn des ersten Spieles hat jede teilnehmende Mannschaft eine Spielerliste
(BFV- Hallenspielbericht) der zum Einsatz kommenden Spieler bei der
Turnierleitung abzugeben, die bis zum Turnierende ergänzt werden kann.
Bei Teilnahme von mehreren Mannschaften gleicher Altersklasse eines Vereins an
einem Turnier kann ein Spieler nur in einer Mannschaft eingesetzt werden.
Die Passkontrolle ist jeweils vor dem ersten Einsatz eines Spielers
durchzuführen. Alle Spiele gelten passrechtlich ausnahmslos als Privatspiele.
§ 6
Spielfeld und Spielfeldaufbau
Die Größe des Spielfeldes richtet sich nach den Hallenmaßen. Das Spielfeld ist
vom Zuschauerraum abzugrenzen. Tor- und Seitenlinien sollen nach Möglichkeit
mindestens ein Meter von den Hallenwänden entfernt gezogen werden.
Das Spielen mit Seitenbande oder Seiten- und Torbande (Rundumbande) ist
zugelassen. Eine aufgestellte Bande muss mindestens ein Meter hoch und fest
verankert sein. Mit der Torbande allein kann nicht gespielt werden.
Die Mittellinie muss das Spielfeld in zwei gleiche Spielhälften teilen.
Die Tore sollen die Ausmaße fünf Meter Breite und zwei Meter Höhe haben. Bereits
vorhandene Hallentore 3 x 2 Meter können in Ausnahmefällen benutzt werden.
Als Straf-/Torraum kann ein eingezeichneter Halbkreis Verwendung finden, dessen
Radius aber nicht mehr als sechs Meter betragen sollte. Wird ein rechteckiger
Straf-/Torraum abgezeichnet, so muss dieser mindestens sechs Meterm tief und die
seitlichen Begrenzungslinien mindestens drei Meter vom Torpfosten entfernt sein.
In der Entfernung von sieben Metern - von der Torlinie aus gerechnet - ist der
Strafstoßpunkt einzuzeichnen.
Eckfahnen werden nicht aufgestellt.
§ 7
Spielball
Der Spielball soll leicht sein, er muss der jeweiligen Altersklasse entsprechen.
Die Art des Balles muss in der Turnierausschreibung festgelegt sein.
§ 8
Mannschaften
Die Zahl der pro Spiel einzusetzenden Spieler richtet sich nach der
Spielfeldgröße. Es sind zugelassen:
a) Spielfeldgröße 16 x 30 Meter - 3 Feldspieler, 1 Torwart, sowie weitere 4
Auswechselspieler, bei C-, D-, E-, F-, G-Junioren und Juniorinnen 4 Feldspieler,
1 Torwart sowie weitere 5 Auswechselspieler;
b) Spielfeldgröße 25 x 40 Meter - 4 Feldspieler, 1 Torwart sowie weitere 5
Auswechselspieler;
c) Spielfeldgröße 30 x 60 Meter - 5 Feldspieler, 1 Torwart sowie weitere 6
Auswechselspieler.
Werden vom Veranstalter für ein Turnier Einsatzbeschränkungen hinsichtlich der
Gesamtspielerzahl erlassen, so darf diese lt. Absatz (1) zulässigen Spieler plus
2 nicht unterschreiten
Auf der Auswechselbank dürfen nur die Spieler sitzen, die zum jeweiligen Spiel
gehören, sowie maximal drei weitere Personen.
Der Spielführer ist verantwortlich, dass die Zahl der Spieler seiner Mannschaft
auf dem Spielfeld die zugelassene Zahl nicht übersteigt.
Hat eine Mannschaft mehr als die zulässige Anzahl Spieler im Spiel, so ist
dieses zu unterbrechen. Für die Dauer von 2 Minuten muss diese Mannschaft mit
einem Spieler weniger als zulässig spielen. Der Spielführer hat die Spieler zu
bestimmen, die das Spielfeld verlassen müssen. Spielfortsetzung mit Freistoß für
die gegnerische Mannschaft erfolgt dort, wo der Ball bei Spielunterbrechung war.
Das Auswechseln von Spielern (auch fliegender Wechsel erlaubt) erfolgt
grundsätzlich im Bereich der Mittellinie. Ist dies nicht möglich, dann von der
Torlinie aus. Ein Torwartwechsel kann nur während einer Spielruhe erfolgen. Das
Verlassen und das Betreten des Spielfeldes muss jedoch immer von derselben
Stelle aus erfolgen.
Ausgewechselte Spieler können wieder eingewechselt werden.
§ 9
Ausrüstung der Spieler
Die Spieler müssen Spielkleidung tragen. Es dürfen nur Sportschuhe (Laufschuhe)
ohne Stollen getragen werden. Spielen ohne Schuhe ist nicht gestattet. Auch soll
darauf geachtet werden, dass die Spieler Laufschuhe mit heller Sohle tragen,
damit der Hallenboden geschont wird.
Bei gleicher Spielkleidung muss der erstgenannte Verein der Begegnung wechseln.
Die jeweiligen Veranstalter der Turniere sind aufgefordert, zwei
verschiedenfarbige Leibchensätze bereit zu halten.
Das Tragen von Schienbeinschonern ist Pflicht.
§ 10
Spielzeiten
Höchstspielzeiten
Spielzeit (maximal) Verlängerung (maximal) ohne Verlängerung
(maximal an einem Tag)
Herren/Sen./Frauen
2 x 15 Min.
2 x 5 Min.
120 Min.
A-/B-Junioren
2 x 12 Min.
2 x 3 Min.
120 Min.
C-/D-Junioren
2 x 10 Min.
2 x 3 Min.
100 Min.
E-/F-/G-Junioren
2 x 7 Min.
2 x 3 Min.
80 Min.
Juniorinnen
2 x 10 Min.
2 x 3 Min.
100 Min.
Hallen-Turniere werden grundsätzlich mit Halbzeitwechsel (Pause) durchgeführt.
In Ausnahmefällen (Gesamtspielzeit bis zu 15 Minuten) kann der Halbzeitwechsel
entfallen. Dies ist jedoch in der Turnierausschreibung festzuhalten.
§ 11
Spielbestimmungen
Die Abseitsregel ist aufgehoben.
Der Torwart darf seine Spielhälfte nicht verlassen, es sei denn zur Ausführung
eines Strafstoßes. Die Regelung bezüglich des Zuspiels zum Torwart (Regel XII)
ist für die Altersklassen E-, F- und G-Junioren sowie die D-Juniorinnen
aufgehoben.
Beim Anstoß und bei Spielfortsetzungen (Ausnahme Schiedsrichterball) müssen die
Spieler der gegnerischen Mannschaft mindestens fünf Meter vom Ball entfernt
sein.
Bei der Ausführung von Strafstößen müssen alle Feldspieler mit Ausnahme des
Strafstoßschützen im Spielfeld außerhalb des Strafraumes und mindestens fünf
Meter vom Ausführungspunkt entfernt sein.
Alle Freistöße und der Anstoß sind indirekt auszuführen.
Aus einem Eckstoß kann ein Tor direkt erzielt werden.
Bei einem Seitenausball ist das Spiel durch Einrollen fortzusetzen. Bei Abstoß,
Abschlag oder Abwurf muss der Ball in der eigenen Hälfte von einem weiteren
Spieler berührt werden. Ist dies nicht der Fall, gibt es auf der Mittellinie
einen Freistoß für die gegnerische Mannschaft. Diese Bestimmung gilt für
jegliches Spiel des Torwarts aus dem Strafraum heraus, wenn er zuvor den Ball
kontrolliert hatte.
Berührt der Ball die Hallendecke oder einen nicht zum Spielfeld gehörenden
Gegenstand, muss der Schiedsrichter einen Freistoß unterhalb des
Berührungspunktes verhängen. Erfolgt diese Berührung innerhalb des Strafraumes,
so ist der Freistoß auf der Strafraumgrenze auszuführen.
Die Schiedsrichter können persönliche Strafen (Verwarnung, Feldverweis auf Zeit
von 2 Minuten, gelb-rote Karte, endgültiger Feldverweis) aussprechen. Nach
gelb-roter Karte oder endgültigem Feldverweis (rote Karte) muss die betreffende
Mannschaft zunächst 2 Minuten mit einem Spieler weniger spielen, kann sich dann
aber wieder ergänzen. Erzielt während der Strafzeit die gegnerische Mannschaft
ein Tor, so kann der fehlende Spieler sofort wieder ergänzt werden (dies gilt
nicht, wenn beide Mannschaften in gleicher Unterzahl spielen). Fehlen zwei
Spieler, so gilt diese Regelung zunächst für die erste Strafzeit, bei einem
evtl. weiteren Gegentor auch für die zweite. Der mit gelb-roter Karte belegte
Spieler darf am nächsten Spiel seiner Mannschaft wieder teilnehmen
(Matchstrafe). Der vom Feldverweis mit roter Karte betroffene Spieler ist von
der weiteren Turnierteilnahme auszuschließen. Dies ist über den zuständigen
BFV-Spielleiter dem Sportgericht zu melden und zieht die automatische Sperre des
Spielers nach sich.
Die Zahl der Spieler einer Mannschaft darf durch Zeitstrafen nicht auf weniger
als drei verringert werden. Weitere Zeitstrafen sind so lange auszusetzen, bis
sich die Mannschaft wieder mit einem Spieler ergänzen darf. Der zunächst auf die
Abbüßung seiner Zeitstrafe wartende Spieler darf bis zum Antritt der Strafe am
Spiel so lange nicht teilnehmen, wie er durch einen anderen Spieler ersetzt
werden kann.
Alle abgebrochenen Spiele werden mit 2:0 Toren gewertet bzw. mit dem günstigeren
Ergebnis zum Zeitpunkt des Abbruchs. Spiele, die nach § 5 Abs. 1 als verloren
gelten, werden ebenfalls mit 2:0 Toren gewertet.
Enden Entscheidungsspiele oder Spiele in Turnieren nach dem K.o.-System
unentschieden, so werden diese entsprechend den Bestimmungen des § 10
verlängert. Endet die Verlängerung unentschieden, wird der Sieger durch
Siebenmeterschießen ermittelt. Die Entscheidung kann auch ohne Verlängerung
sofort durch Siebenmeterschießen herbeigeführt werden. Die entsprechende
Vorgehensweise zur Entscheidungsfindung muss vor Turnierbeginn festgelegt sein.
Sind nach den Gruppenspielen zwei Mannschaften punktgleich, entscheidet zunächst
das Spielergebnis des direkten Vergleichs. Endete dieses Spiel unentschieden, so
entscheidet die Tordifferenz. Ist diese gleich, so entscheiden die mehr
erzielten Tore. Ist auch hier Gleichstand so wird ein Siebenmeterschießen
durchgeführt.
Bei drei oder mehr punktgleichen Mannschaften ist aus diesen zuerst eine
Sondertabelle aus den direkten Vergleichen zu erstellen. Sind danach immer noch
Teams punktgleich, so entscheidet die Tordifferenz aus dieser Sondertabelle. Ist
diese gleich, so entscheiden die mehr erzielten Tore aus der Sondertabelle. Ist
danach immer noch kein Unterschied feststellbar, so ist ein Rückgriff auf die
Tabelle der Gruppenspiele mit allen beteiligten Mannschaften notwendig. Es ist
dann die Tordifferenz aus den Gruppenspielen heranzuziehen. Ist auch diese
Tordifferenz gleich, so entscheiden die mehr erzielten Tore der Gruppenspiele.
Erst wenn dann noch kein Unterschied feststellbar ist, wird ein
Siebenmeterschießen durchgeführt.
Zum Siebenmeterschießen benennt jeder Verein 6 Spieler, von denen einer der
Torwart sein muss. Hat eine Mannschaft nur fünf Spieler zur Verfügung, so tritt
auch der Gegner mit fünf an. Mit weniger als fünf Spielern kann ein
Siebenmeterschießen nicht durchgeführt werden. Die entsprechende Mannschaft hat
die schlechtere Platzierung. Reduziert sich eine Mannschaft während des
Siebenmeterschießens auf weniger als fünf Spieler, so wird die Entscheidung
fortgeführt.
Inkrafttreten ab Veröffentlichung
§ 12
Spielleitung
Alle Hallenturniere mit Teilnahme von Herren- und Frauenmannschaften sowie A-
und B-Junioren und B-Juniorinnen müssen, alle anderen Hallenturniere sollen von
geprüften Schiedsrichtern geleitet werden.
Den jeweiligen Schiedsrichtern können Torrichter bzw. Linienrichter zur
Verfügung stehen.
§ 13
Turniermodus
Den Turnierablauf legt der veranstaltende Verein oder das Verbandsorgan unter
Berücksichtigung dieser Richtlinien fest.
Turniere müssen nach einem festen Zeitplan ablaufen. Die Reihenfolge der Spiele
und evtl. auszutragender Entscheidungsspiele, Verlängerungen und
Sieben-Meter-Schießen müssen vor Beginn des Turniers festliegen.
§ 14
Durchführung von Turnieren
Die Leitung und Durchführung eines Turniers obliegt dem veranstaltenden Verein
oder Verbandsorgan. Die Turnierleitung soll aus mindestens drei Personen
bestehen.
Über Vorkommnisse - ausgenommen alle Entscheidungen des Schiedsrichters während
des Spiels - urteilt ein Schiedsgericht aus drei Personen, das auch ganz oder
teilweise aus der Turnierleitung gebildet werden kann. Satzung und Ordnungen des
BFV bleiben hiervon unberührt.
Von der Turnierleitung ist eine Ergebnisliste zu führen und nach Abschluss des
Turniers mit den Spielerlisten (BFV-Hallenspielbericht) an den zuständigen
Spielleiter des BFV einzusenden.
Bei jedem Turnier soll ein Sportarzt, zumindest aber ein ausgebildeter Sanitäter
anwesend sein. Dabei kann der Veranstalter auch die örtlichen Gegebenheiten
hinsichtlich der Erreichbarkeit von Ärzten und Rettungsdienst in Betracht
ziehen.
§ 15
SR-Spesenregelung
Die Schiedsrichter berechnen die Fahrtkosten nach der SR-Spesenordnung und
erhalten folgende Aufwandsentschädigung:
a) Junioren-/Juniorinnen-Hallenturnier: je angefangene Stunde Turniereinsatz
Euro 3,00
b) Herren-, Senioren- und Frauen-Hallenturnier: je angefangene Stunde
Turniereinsatz Euro 4,50
Stand: 07.10.2009
|