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Zur Unsitte ist es mittlerweile
geworden, dass sich ein Spieler der bestraften Mannschaft vor den Ball stellt,
um Zeit zu gewinnen so das sich seine Mannschaft im Abwehrbereich sortierten und
eine Mauer bilden kann.
Des weiteren stellt der Spieler der
die schnelle Freistoßausführung verhindert die Frage, ob der Ball gesperrt sei?
Damit die Freistöße wirklich als
Strafe wirken können (vor allem in Strafraumnähe), muss der Schiedsrichter dafür
sorgen, dass die ausführende Mannschaft den Ball möglichst sofort spielen kann.
Der Schiedsrichter soll hierbei keine
unsportlichen Verzögerungstaktiken der bestraften Mannschaft dulden.
Die Regel 13 in Verbindung mit Regel
12 sagt klar aus:
".... ein Spieler ist zu verwarnen,
... wenn er sich vor den Ball stellt um eine Mauerbildung zu ermöglichen."
Grundsätzlich ist der Ball bei einer
Freistoßausführung nicht gesperrt.
Es sei denn, dass die zum Freistoß
berechtigte Mannschaft den korrekten Mauerabstand fordert.
Dies bedeutet aber nicht, dass ein
Spieler der bestraften Mannschaft sich vor den Ball stellen darf, und abwartet
bis der Freistoß auf verlangen der gegnerischen Mannschaft durch den
Schiedsrichter gesperrt wird.
Bei jedem Freistoß ist Grundsätzlich,
ohne das der Schiedsrichter einschreitet oder die gegnerische Mannschaft den
Mauerabstand fordert, der Abstand von 9,15 m herzustellen.
Stellt sich ein Spieler vor den Ball
und verhindert dadurch die schnelle Ausführung, ist er zu Verwarnen.
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