Spesenordnung für Schiedsrichter

Auszug aus der Schiedsrichterordnung:

 

Stand: Juli 2009

 

§ 20 - Schiedsrichterentschädigung

 

 

(1) Dem Schiedsrichter stehen die in der Spesenordnung für Schiedsrichter des BFV festgelegten Sätze zu, die nicht überschritten werden dürfen.

 

(2) Die Schiedsrichter erhalten eine Aufwandsentschädigung und eine Erstattung der entstandenen Fahrtauslagen und notwendigen Portokosten nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.

 

(3) Zuständig für die Festlegung der Spesensätze ist der Verbandstag zwischen den Verbandstagen der Verbandsvorstand auf Vorschlag des VSA.

 

Aufwandsentschädigung für Schiedsrichter:

 

 Bayernliga

50,- €

 Landesliga

34,- €

Bezirksoberliga, Bezirksliga, U 19 Jun,-Bayl., Frauen-Bayernliga, Privatspiele,  Frauen-Bundesliga;

28,- €

(U 17) B-Junioren-Bayernliga, (U 19) A-Junioren-Landesliga 24,- €

U15-Junioren-Bayernliga, Kreisliga, Kreisklasse, A-, B-, C-Klasse, Frauen-Verbandsliga

20,- €

alle sonstigen Herren- und Seniorenmannschaften

18,- €

alle sonstigen A- u. B-Junioren sowie Frauenmannschaften

15,- €

alle übrigen C-, D-, E-, F-, G-Juniorenmannschaften sowie Juniorinnenmannschaften

10,- €

Firmen- und Freizeitmannschaften

20,- €

 

Entschädigung für Schiedsrichter-Assistenten: (ohne Fahrtkosten)

 

1./2. Bundesliga (keine DFB-Ansetzung), Regionalliga (keine SFV-Ansetzung), Bayernliga

25,- € 

 Landesliga

17,- €

 Bezirksoberliga, Bezirksliga, Junioren-Bayernliga, Entscheidungsspiele Herren

14,- €

 alle sonstigen Spiele

12,-  €

 

 

Entschädigung für Beobachter:

 

Bayernliga am Wohnort                                                         

20,- €

Bayernliga außerhalb                                           

30,- €

Landesliga am Wohnort                                  

11,- €

Landesliga außerhalb                                                  

15,- €

 

 

In diesen vorgenannten Beträgen sind alle mit den Beobachtungen zusammenhängenden Auslagen, wie Porto etc. enthalten, ausgenommen der Fahrtkosten.

 

 

Bei Wochentagsspielen im Herrenbereich

 

a) Montag bis Donnerstag (Bezirksoberliga bis einschließlich Bayernliga)

b) Freitag (Landesliga und Bayernliga)

 

erfolgt ein Zuschlag in Höhe von 50 % auf die festgelegte Entschädigung für SR und SRA.

 

Fahrtkosten:

 

Dem Schiedsrichter stehen zu:

 

a) Bei Benutzung eines Fahrzeuges 0,30 € pro km.

b) Für SR-Teams (ohne km-Begrenzung) 0,35 € pro km.

 

Bei der Fahrtkostenberechnung muss beachtet werden, dass für die einfache Fahrstrecke maximal folgende Distanzen berechnet werden dürfen:

 

Kreisliga, Frauen - Bezirksoberliga 80 km
Kreisklasse, Frauen - Bezirksliga 60 km
A-/B-/C-Klasse, alle sonstigen Frauenmannschaften 50 km
alle sonstigen Herren- und Seniorenmannschaften 40 km
A-/B-/C-Jun. Bezirk 60 km
A-/B-Junioren Kreis, D-Junioren Bezirk 50 km
C-/D-Junioren Kreis, Juniorinnen Bzirk 40 km
E-/F-/G-Junioren, alle sonstigen Juniorinnen 20 km

 

c) Fahrpreis der Bahn (2. Klasse) oder eines anderen Verkehrsmittels (billigster Reiseweg vom Wohnort des Schiedsrichters zum Spielort).

 

d) Bei Vereinsansetzungen gilt für die Berechnung der Fahrtkosten der Sitz des Vereines des Schiedsrichters.

 

e) In Sonderfällen bestimmt der zuständige Schiedsrichterausschuss den Ort, von dem aus die Fahrtkosten berechnet werden.

 

Dem Schiedsrichter-Assistenten stehen zu:

 

Bei Benutzung eines Fahrzeuges 0,20 € pro km bis zu einer einfachen Entfernung von 30 km von seiner Wohnung bis zur Wohnung des Schiedsrichters bzw. bis zum gemeinsamen Treffpunkt des Teams. Abs. 1 Buchstabe d) gilt entsprechend.

 

Dem Beobachter stehen zu:

 

Bayernliga: Bis zu einer einfachen Entfernung von 100 km - 0,15€  - höchstens

 0,30 €

Landesliga: Bis zu einer einfachen Entfernung von 50 km - 0,15€  - höchstens

 0,15 €

 

 

Allgemeines:

 

(1) Bei Spielen von Mannschaften verschiedener Spielklassen wird jeweils der Satz der höheren Klasse verrechnet. Der Höchstsatz im BFV beträgt 50,-- €.

 

(2) Der Schiedsrichter erhält seine Auslagen gegen Vorlage einer detaillierten Quittung vom Platzverein vor dem Spiel, wobei die Aufstellung der Spesen mit dem Spielberichtsbogen übereinstimmen muss. Sonderregelungen (z.B.: SR-Pool) für bestimmte Spielklassen sind zu beachten.

 

(3) Neben den Fahrtkosten und Aufwandsentschädigungen kann der Schiedsrichter auch sonstige Auslagen, wie z.B.: Porto, Telefon ... in Anrechnung bringen.

 

(4) Bei Austausch mit anderen Landesverbänden gilt für deren SR/SRA ausschließlich die Spesenordnung des Bayerischen Fußball-Verbandes.

 

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