Gelockert wurde das Genehmigungsverfahren in § 3. Die
Vereine sollen mindestens 14 Tage vorher ihrem zuständigen Spielleiter und dem
zuständigen Schiedsrichterorgan mit Ausschreibung, Turnier- und Zeitplan sowie
einer Liste mit den teilnehmenden Vereinen anmelden. Die strengere
„Muss-Bestimmung" wurde dahingehend gelockert. Soll gem. § 5 Abs. 6 eine
Gastspielerlaubnis für Futsalspiele erteilt werden, so gilt analog die
Regelung der Jugendordnung.
Der Spielball muss nach § 7 ein Futsalball sein. Gerade bei Spielen
der G-, F-, E- und D-Junioren/-Juniorinnen ist der Futsal-Kinderball zu
verwenden.
Wie schon in den Fußballregeln klargestellt, muss das Trikot der
Spielkleidung gem. § 9 Ärmel haben. Kein Spieler darf außerdem Kleidungsstücke
oder Ausrüstungsgegenstände tragen, die für ihn oder einen anderen Spieler
gefährlich sind, einschließlich jeder Art von Schmuck (Schmuckverbot, was
auch für SR gilt!).
In Bayern wird Futsal fast ausschließlich in Turnierform
gespielt. Abweichend vom reinen Futsalturnier mit der Spieldauer (§ 10) von
grundsätzlich 2 x 20 Minuten, kann die Spielzeit bei Turnieren verkürzt werden.
Bei Spielen von Frauen, Herren und Senioren sollte die Spielzeit insgesamt pro
Spiel nicht unter 1 x 20 Minuten, bei laufender Uhr ohne Seitenwechsel liegen.
Es liegt im Ermessen des Schiedsrichters, bei Spielunterbrechungen den
Zeitnehmer anzuweisen, die Zeit anzuhalten. Das automatische Anhalten der
laufenden Uhr bei Unterbrechungen durch den Zeitnehmer ist weggefallen.
Wohl aus Kostengründen musste die Schiedsrichtergestellung
für Futsalturniere (§ 12) überdacht und geändert werden.
Alle Futsalspiele und Futsalturniere mit der Teilnahme von Herren-, Frauen-,
und Seniorenmannschaften sowie Junioren- und Juniorinnenmannschaften der
Altersklasse A – bis einschließlich C-Junioren/Juniorinnen müssen von geprüften
Schiedsrichtern mit Futsalausbildung geleitet werden. Alle anderen Futsalspiele
und Futsalturniere sollen von geprüften Schiedsrichtern mit Futsalausbildung
geleitet werden.
Bei offiziellen Einzelspielen oder offiziellen Meisterschaften des BFV
(Kreis-, Bezirks- und Landesentscheide) müssen mindestens drei Schiedsrichter
beim zuständigen Schiedsrichterorgan angefordert werden. Der Zeitnehmer ist in
die Zahl „Drei" nicht mit einzubeziehen, soll aber ein dem ausrichtenden Verein
angehöriger amtlicher Schiedsrichter sein. Eine spezielle Futsalausbildung ist
für den Zeitnehmer nicht erforderlich.
Zur Durchführung privater Turniere müssen beim zuständigen
Schiedsrichterorgan mindestens zwei Schiedsrichter angefordert werden. Darüber
hinaus müssen noch zwei Assistenten, die den beteiligten Vereinen angehören
können, zur Verfügung gestellt werden. Ein Spiel kann von einem Schiedsrichter
und einem Assistenten geleitet. Darüber hinaus ist ein Zeitnehmer abzustellen.
Der Assistent eines Futsalspiels soll die Zeichen per Fahne
geben. Der Einsatz einer Pfeife ist nicht sinnvoll, da der SRA nicht
ausdrücklich ein geprüfter Schiedsrichter sein muss.
Eher nur deklaratorische Bedeutung für die Gegenwart hat die
letzte Bestimmung in den Futsalrichtlinien:
Für private Einzelspiele ist beim zuständigen Schiedsrichterorgan mindestens
ein Schiedsrichter anfordern. Darüber hinaus muss noch ein
Schiedsrichterassistent, der den beteiligten Vereinen angehören kann, zur
Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus ist ein Zeitnehmer abzustellen.
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Klarstellung
zum Beitrag in der VSA-Info Nr. 6/2009 über „Spielerpässe"
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Stimmt das Aussehen eines Spielers nicht mit dem Passbild
überein, streicht der SR das Passbild durch. Hierzu ist der Verein zu
informieren, der Spieler darf an diesem Spiel teilnehmen.
Der Verein hat daneben die denkbare Möglichkeit bis nach dem
Spiel einen Pass mit überein stimmenden Passbild und Vereinsstempel vorzulegen.
Kann dies erfolgen, entfällt die Information an den Verein. Wenn nicht –wie
bislang bekannt- Meldung/Info an den Verein. Das wird wohl der Regelfall sein.
Für den älteren A-Junioren-Jahrgang wird der Einsatz ab
Saisonbeginn (01. Juli) erlaubt auch wenn diese Junioren noch nicht 18 Jahre alt
sind. Dazu muss das ärztliche Attest und das Einverständnis der
Erziehungsberechtigten vorliegen. Diese beiden Bescheinigungen kontrolliert der
SR jedoch nicht. Der Verein haftet für den nicht korrekten Einsatz seines
Spielers.
Ältere B-Juniorinnen können ebenso bei den Frauen eingesetzt
werden.
Jüngere A-Junioren können aber erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres
eingesetzt werden. Dies kann immer erst ab 01. Januar des auf den Saisonbeginn
folgenden Jahres sein.