Aktuelle Informationen vom VSA Lehrbrief 09/07

Änderungen Futsal-Richtlinien BFV

Gelockert wurde das Genehmigungsverfahren in § 3. Die Vereine sollen mindestens 14 Tage vorher ihrem zuständigen Spielleiter und dem zuständigen Schiedsrichterorgan mit Ausschreibung, Turnier- und Zeitplan sowie einer Liste mit den teilnehmenden Vereinen anmelden. Die strengere „Muss-Bestimmung" wurde dahingehend gelockert. Soll gem. § 5 Abs. 6 eine Gastspielerlaubnis für Futsalspiele erteilt werden, so gilt analog die Regelung der Jugendordnung.

Der Spielball muss nach § 7 ein Futsalball sein. Gerade bei Spielen der G-, F-, E- und D-Junioren/-Juniorinnen ist der Futsal-Kinderball zu verwenden.

Wie schon in den Fußballregeln klargestellt, muss das Trikot der Spielkleidung gem. § 9 Ärmel haben. Kein Spieler darf außerdem Kleidungsstücke oder Ausrüstungsgegenstände tragen, die für ihn oder einen anderen Spieler gefährlich sind, einschließlich jeder Art von Schmuck (Schmuckverbot, was auch für SR gilt!).

In Bayern wird Futsal fast ausschließlich in Turnierform gespielt. Abweichend vom reinen Futsalturnier mit der Spieldauer (§ 10) von grundsätzlich 2 x 20 Minuten, kann die Spielzeit bei Turnieren verkürzt werden. Bei Spielen von Frauen, Herren und Senioren sollte die Spielzeit insgesamt pro Spiel nicht unter 1 x 20 Minuten, bei laufender Uhr ohne Seitenwechsel liegen. Es liegt im Ermessen des Schiedsrichters, bei Spielunterbrechungen den Zeitnehmer anzuweisen, die Zeit anzuhalten. Das automatische Anhalten der laufenden Uhr bei Unterbrechungen durch den Zeitnehmer ist weggefallen.

Wohl aus Kostengründen musste die Schiedsrichtergestellung für Futsalturniere (§ 12) überdacht und geändert werden.

Alle Futsalspiele und Futsalturniere mit der Teilnahme von Herren-, Frauen-, und Seniorenmannschaften sowie Junioren- und Juniorinnenmannschaften der Altersklasse A – bis einschließlich C-Junioren/Juniorinnen müssen von geprüften Schiedsrichtern mit Futsalausbildung geleitet werden. Alle anderen Futsalspiele und Futsalturniere sollen von geprüften Schiedsrichtern mit Futsalausbildung geleitet werden.

Bei offiziellen Einzelspielen oder offiziellen Meisterschaften des BFV (Kreis-, Bezirks- und Landesentscheide) müssen mindestens drei Schiedsrichter beim zuständigen Schiedsrichterorgan angefordert werden. Der Zeitnehmer ist in die Zahl „Drei" nicht mit einzubeziehen, soll aber ein dem ausrichtenden Verein angehöriger amtlicher Schiedsrichter sein. Eine spezielle Futsalausbildung ist für den Zeitnehmer nicht erforderlich.

Zur Durchführung privater Turniere müssen beim zuständigen Schiedsrichterorgan mindestens zwei Schiedsrichter angefordert werden. Darüber hinaus müssen noch zwei Assistenten, die den beteiligten Vereinen angehören können, zur Verfügung gestellt werden. Ein Spiel kann von einem Schiedsrichter und einem Assistenten geleitet. Darüber hinaus ist ein Zeitnehmer abzustellen.

Der Assistent eines Futsalspiels soll die Zeichen per Fahne geben. Der Einsatz einer Pfeife ist nicht sinnvoll, da der SRA nicht ausdrücklich ein geprüfter Schiedsrichter sein muss.

Eher nur deklaratorische Bedeutung für die Gegenwart hat die letzte Bestimmung in den Futsalrichtlinien:

Für private Einzelspiele ist beim zuständigen Schiedsrichterorgan mindestens ein Schiedsrichter anfordern. Darüber hinaus muss noch ein Schiedsrichterassistent, der den beteiligten Vereinen angehören kann, zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus ist ein Zeitnehmer abzustellen.

Klarstellung zum Beitrag in der VSA-Info Nr. 6/2009 über „Spielerpässe"

Stimmt das Aussehen eines Spielers nicht mit dem Passbild überein, streicht der SR das Passbild durch. Hierzu ist der Verein zu informieren, der Spieler darf an diesem Spiel teilnehmen.

Der Verein hat daneben die denkbare Möglichkeit bis nach dem Spiel einen Pass mit überein stimmenden Passbild und Vereinsstempel vorzulegen. Kann dies erfolgen, entfällt die Information an den Verein. Wenn nicht –wie bislang bekannt- Meldung/Info an den Verein. Das wird wohl der Regelfall sein.

Für den älteren A-Junioren-Jahrgang wird der Einsatz ab Saisonbeginn (01. Juli) erlaubt auch wenn diese Junioren noch nicht 18 Jahre alt sind. Dazu muss das ärztliche Attest und das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegen. Diese beiden Bescheinigungen kontrolliert der SR jedoch nicht. Der Verein haftet für den nicht korrekten Einsatz seines Spielers.

Ältere B-Juniorinnen können ebenso bei den Frauen eingesetzt werden.

Jüngere A-Junioren können aber erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres eingesetzt werden. Dies kann immer erst ab 01. Januar des auf den Saisonbeginn folgenden Jahres sein.

 

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