|
Gerade in der
"schlechten" Jahreszeit kommt der Beurteilung, ob ein Platz bespielbar
ist oder nicht, große Bedeutung zu. Bei der Überprüfung des Spielfeldes
auf Bespielbarkeit muss der Schiedsrichter sorgfältig vorgehen. Bis
eine Stunde vor Spielbeginn entscheidet der Spielgruppenleiter bzw. der
jeweilige Platzverein, ob Spiele abgesagt werden. Auch hierbei kann ein
Schiedsrichter zu Überprüfung herangezogen werden. Auf alle Fälle ist
der jeweilige Schiedsrichter bzw. der SR-Obmann zu verständigen.
Die Spielgruppenleiter
sind gehalten bei entsprechender Witterung die Spiele ganzer Gruppen
abzusagen. Es empfiehlt sich daher, sich vor der (etwas weiteren)
Abreise zum Spielort beim jeweiligen Spielgruppenleiter telefonisch zu
erkundigen.
Der Schiedsrichter
allein entscheidet, ob ein Platz bespielbar ist. Er soll sich dabei von
zwei Überlegungen leiten lassen:
Ist die Gesundheit der
Spieler gefährdet? Kann das Spiel
ordnungsgemäß abgewickelt werden?
Die Gesundheit der
Spieler wird im Allgemeinen bei folgenden Voraussetzungen gefährdet
sein:
-
das
Spielfeld ist mit Eisflächen bedeckt;
-
ein
ehemals weicher, völlig zertretener Boden ist nun hart gefroren, so dass
durch die vielen Unebenheiten die Gefahr von Knöchelbrüchen und
sonstigen Verletzungen zu groß ist;
-
durch
einen Eisregen ist die Gefahr der Unterkühlung der Spieler gegeben;
-
ein
Gewitter mit Blitzen geht nieder.
Ein Spiel kann
nicht mehr ordnungsgemäß durchgeführt werden, wenn
-
weite
Flächen des Spielfeldes mit Wasser bedeckt sind;
-
tiefer
Schnee ein Spielen unmöglich macht;
-
der Ball
auf Grund von Pappschnee nur noch eine Schneekugel ist;
-
das
Torgebälk bricht und nicht rechtzeitig instand gesetzt werden kann;
-
so
dichter Nebel herrscht, dass von einem Tor nicht mehr zum anderen zu
sehen ist. |