Ortschild der Gemeinde Altenstadt a.d.Waldnaab
  Startseite > Aktuelles > Bekanntmachungen >
StartseiteRathausFremdenverkehrEinrichtungenAktuellesBekanntmachungenTipps für HausbesitzerAbfallkalenderGartendeponieVeranstaltungenKontaktImpressumSitemapSuche  Bekanntmachungen

Mitteilung des Landkreises Neustadt a.d.Waldnaab - Pendlernetz
Die Diskussion um die Wiedereinführung der Pendlerpauschale aufgrund der hohen Benzinpreise nehmen wir zum Anlass, wieder auf das Angebot des Landkreises hinzuweisen, Fahrgemeinschaften über das Internet entstehen zu lassen.
Bereits seit Juli 2006 bietet der Landkreis die Plattform "PENDLERNETZ" an. Im Internet können, über die Homepage des Landkreises (Bürgerservice/Pendlernetz) Mitfahrangebote bzw. -gesuche eingestellt werden. Dieser Service ist für die Nutzer kostenfrei.
Nähere Informationen finden Sie hier.



Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.
Wir wollen oberpfalzweit einen neuen Informationsdienst einrichten, um künftig besser über die
Arbeit der Kriegsgräberfürsorge (z.B. Suchdienst, Bau neuer Soldatenfriedhöfe im Osten, Ein-
weihungen, Kriegsgräberfahrten des Bezirksverbands Oberpfalz, Jugendlagerangebote,
Vortragstermine usw.) zu informieren. Dazu werden wir quartalsweise den „Informationsdienst
Kriegsgräberfürsorge Oberpfalz“
erstellen.




Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung sucht weiterhin Haushalte für die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS2008). Nähere Informationen hierzu finden Sie unter
http://www.statistik.bayern.de/pressemitteilungen/archiv/2008/LfStaD/27_2008.php

 

 

Wichtige Info der Meldebehörde / Einwohnermeldeamt

Allgemeine gesetzliche Bestimmungen
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden. Wer aus einer Wohnung auszieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde abzumelden, wenn keine neue Wohnung bezogen wird. Die An- und Abmeldung kann nicht vor erfolgtem Ein- oder Auszug entgegengenommen werden. Die Pflicht zur An- oder Abmeldung obliegt demjenigen, der eine Wohnung bezieht oder aus einer Wohnung auszieht.

Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht den gesetzlichen Vertretern. Dies sind normalerweise die leiblichen Eltern. Ist die Ehe der Eltern geschieden, ist ein alleiniges Sorgerecht durch Vorlage eines Sorgerechtsbeschlusses (der in der Regel Bestandteil des Scheidungsurteils ist) nachzuweisen. Die Rechtskraft ist nur aus einem Stempelaufdruck auf dem Scheidungsurteil ersichtlich. Bitte nach dem Eintritt der Rechtskraft den Stempelaufdruck umgehend bei dem zu-ständigen Amtsgericht besorgen (kostenlos).

Für Personen, für die ein Betreuer bestellt ist, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt die Meldepflicht dem Betreuer (bitte Betreuerbestellung und Personalausweis mitbringen).


Anmeldung
Bitte Abmeldebestätigung, Personalausweis, Reisepass und Kinderausweis mitbringen.
Umzug innerhalb Altenstadt a.d.Waldnaab
Bitte Personalausweis mitbringen.
Abmeldung
Bitte Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

.