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Nutzungsordnung PDF Drucken E-Mail

§1 Begriffserklärungen

  • Account i. S. d. Nutzungsordnung ist die Benutzerkennung - der Login-Name und das dazugehörige Paßwort - sowie die damit verbundene Genehmigung, die Dienste von NEW-WEN-NET zu nutzen.
  • Bürgernetz i. S. d. Nutzungsordnung ist die Gesamtheit der Programme und Datenbestände, die das Bürgernetz NEW-WEN-NET betreut, sowie der Internet-zugang und die gesamte verwendete Datenverarbeitungstechnik.
  • §2 Leistungsbeschreibung

  • Jeder Nutzer erhält mindestens einen Account und eine E-Mail-Adresse. Mitglieder des Fördervereins erhalten 2 MB Speicherplatz auf dem Web-Server für eine eigene Homepage oder Infoseiten.
  • Die Nutzungsmöglichkeiten orientieren sich an der Leistungsfähigkeit des Vereins. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf den Zugang zum System, den einwandfreien Betrieb und das Angebot an Internet-Diensten.
  • Der Internetzugang ist grundsätzlich nur möglich, wenn und solange das Bürgernetz Zugang zum Bayernnetz hat.
  • Im Rahmen dieses Vertrages erwirbt der Nutzer kein Recht auf technische Unterstützung. Sollte diese dennoch gewährt werden, entsteht daraus kein Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
  • Für die Bereitstellung von Leistungen über die in Abs 1 genannten hinaus behält sich der Verein die Erhebung von zusätzlichen Entgelten vor.
  • §3 Haftungsausschluß

  • Der Verein, seine Organe und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen schließen jegliche Haftung (aus vertraglicher und gesetzlicher Grundlage, insbesondere positiver Forderungsverletzung und unerlaubter Handlung) für Schäden aus, die dem Nutzer durch die Nutzung des Bürgernetzes entstehen, sofern sie nicht grobfahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden.
  • Für Schäden, die daraus entstehen, daß das Bürgernetz nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist, übernehmen der Verein, seine Organe und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen weder gesetzliche noch vertragliche Haftung.
  • Der Verein, seine Organe und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften nicht für die über das Bürgernetz übermittelten Informationen und Daten sowie deren Folgen, und zwar weder für Richtigkeit und Vollständigkeit, noch daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtmäßig handelt, indem er die Daten zugänglich macht, anbietet oder übersendet.
  • §4 Nutzungsberechtigte

  • Nutzungsberechtigt sind ausschließlich registrierte Personen, die sich mit den vorliegenden Bestimmungen schriftlich einverstanden erklären und sie befolgen.
  • Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten nachzuweisen.
  • Der Account wird widerruflich erteilt. Er kann jederzeit entzogen werden, wenn gegen die vorliegende Nutzungsordnung oder gesetzliche Vorschriften verstoßen wurde.
  • Der Verein behält sich das Recht vor, die Nutzungszeit des Einzelnen zu beschränken, wenn es zur Chancengleichheit aller potentieller Nutzer erforderlich ist.
  • §5 Datenschutz und Datensicherheit

  • Das Bürgernetz wird die Daten der Nutzer nach den vorhanden Möglichkeiten vertraulich behandeln und gegen mißbräuchlichen Zugriff schützen.
  • Der Nutzer erkennt an, daß nach dem Stand der Technik und der dem Bürgernetz zur Verfügung stehenden Möglichkeiten jederzeit ein erhebliches Risiko von Daten-verlust und mißbräuchlichem Zugriff besteht.
  • Die Beauftragten des Bürgernetzes sind berechtigt, jederzeit, insbesondere jedoch bei technischen Störungen oder Verdacht auf Mißbrauch der Einrichtungen, die Da-ten der Nutzer einzusehen. Sie werden diese jedoch vertraulich behandeln, soweit kein Verdacht auf Mißbrauch vorliegt.
  • §6 Verbot kommerzieller Nutzung

  • Eine kommerzielle Nutzung des Accounts ist untersagt.
  • Bei Zuwiderhandlungen haftet der Nutzer dem Bürgernetz für ggf. entstehende Schäden, insbesondere den Verlust der Gemeinnützigkeit oder den Entzug des Nutzungsrechtes für das Bayernnetz.
  • §7 Jugendschutz

  • Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die Nutzung des Accounts ihrer oder durch ihre Kinder zu kontrollieren.
  • §8 Überlassung des Accounts

  • Die Überlassung des jeweiligen Accounts an Dritte ist nur mit Genehmigung des Bürgernetzbetreibervereins zulässig.
  • §9 Protokoll

  • Der Verein behält sich das Recht vor, Nutzungsverhalten und Systemzugriffe zu protokollieren, um einen Mißbrauch des Systems zu verhindern und statistische Auswertungen durchzuführen.
  • §10 Mißbräuchliche Nutzung

  • Mißbräuchliche Nutzung hat den Entzug des Accounts und gegebenenfalls zivil- und strafrechtliche Konsequenzen zur Folge.
  • Die Nutzung des Bürgernetzes ist vor allem dann mißbräuchlich,
    • wenn das Verhalten des Nutzers gegen die Nutzungsordnung und einschlägige gesetzliche Schutzbestimmungen (z.B. Strafgesetz, Jugendschutzgesetz, Daten-schutzgesetz) verstößt.
    • wenn sie dazu dient, illegale Handlungen damit zu begehen, zu fördern oder zu solchen aufzufordern. (z.B. Urheberrecht, Lizenzrecht, Persönlichkeitsrecht, Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Datenausspähung, Computermani-pulation, Computersabotage, Computerbetrug).
    • wenn sie die Funktionsfähigkeit der Einrichtungen des Bürgernetzes gefährdet.
    • wenn sie dem Verein schadet.
  • §11 Haftung der Nutzer

  • Der Nutzer haftet dem Verein und Dritten für mißbräuchliche und rechtswidrige Nutzung und schuldhaft verursachte Schäden am Bürgernetz und dem daraus entste-henden Schaden für den Verein in vollem Umfang.
  • §12 Sonderregelungen

  • Ausnahmen zu den Vorschriften der Nutzungsordnung bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Betreiberverein.
  • §13 Änderungsvorbehalt

  • Der Vorstand von Online NEW-WEN-NET behält sich das Recht vor, die Nutzungsordnung jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die Bekanntgabe erfolgt über die elektronischen Medien des Vereins.
  • §14 Unwirksamkeit

  • Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Nutzungsordnung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die restlichen Bestimmungen nicht.
  • Diese Nutzungsordnung wurde in der Vorstandssitzung des Onlie-Vereins Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab - Stadt Weiden i.d.OPf. e.V. am 23.06.1998 aufgestellt.
    Online NEW-WEN-NET e.V.

    Neustadt a.d.Waldnaab, 23.06.1998

    Simon Wittmann
    1. Vorsitzender und Landrat

     
     

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    Mo., 13. Feb., 19:00 - 22:00
    BNV Stammtisch
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